Arbeitsvermittlung
Arbeitsvermittlung in Stralsund
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Im August 1994 fiel das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und im März 2002 die Erlaubnispflicht. Seitdem ist private Arbeitsvermittlung (PAV) ein freies Gewerbe. Private Arbeitsvermittler arbeiten gewöhnlich auf Provisionsbasis oder als Dienstleister von mitarbeitersuchenden Firmen. Sie vermitteln auch gegen von der Arbeitsagentur ausgegebene Vermittlungsgutscheine im Wert von grundsätzlich 2.000 € (seit 1. Januar 2008 in definierten Ausnahmefällen bis zu 2.500 €). Ihre Dienstleistung besteht neben der Vermittlung in Hilfen für den Bewerber wie Profiling und Erstellen von Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Anschreiben, etc.). Diese sind bei einer Vermittlung nach §421g SGB III kostenlos durch die Arbeitsvermittler zu erbringen.
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